Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive (QIO)
Das Land Berlin stellt in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 55 Mio. Euro zur Verfügung, um die Berliner Qualitätsoffensive für die Lehre (2012-2016) in einer Qualitäts- und Innovationsoffensive fortzusetzen und auszubauen. Es unterstützt mit diesen Sondermitteln die Maßnahmen der Hochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020, wobei ein besonderer Fokus auf der Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre, der Berücksichtigung der zunehmenden Vielfalt der Studierenden, der Steigerung der Studienerfolgsquoten und der bedarfsgerechten Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften für die Berliner Schulen liegt. Durch die gezielte Förderung von Gründungsinitiativen sowie durch Erweiterung der Unterstützungsangebote der Career Service Center werden Studierende verstärkt zu unternehmerischen Handeln angeleitet und Absolventinnen und Absolventen als akademisches Nachwuchsreservoir für den Berliner Arbeitsmarkt erschlossen. Damit wird das Innovationspotential der Hochschulen noch stärker für die Region nutzbar gemacht. Ein Teil der Förderlinien richtet sich auf die Modernisierung der Personalstruktur und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen, die Chancengleichheit von Frauen im Hochschulsystem und dabei gleichzeitig auf die Finanzierung von Lehrpersonal, das die Ausbildungs- und Betreuungskapazität an den Hochschulen für die zusätzlich aufgenommenen Studienanfängerinnen und -anfänger erhöht.
Programm
Gefördert werden Maßnahmen zur Förderung des Studienerfolgs, der Weiterentwicklung der Personalstruktur, von Innovationen sowie der Chancengleichheit in der Wissenschaft.
Assoziiertes Programm
Das "Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP)" wird im Rahmen der Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive fortgeführt.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle für die "Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive" ist an der Humboldt-Universität zu Berlin angesiedelt.
Antragsverfahren
Die beteiligten Hochschulen können Förderanträge zwei Mal jährlich jeweils zum 15. Januar und 15. Juli stellen.