Berliner Qualitätsoffensive

Antragsverfahren

Fristen für die Einreichung von Anträgen für die Förderlinien I-III

Die beteiligten Hochschulen können Förderanträge zwei Mal jährlich jeweils zum 15. Januar und 15. Juli stellen.

 

Einreichung der Anträge

Im Original und in elektronischer Form bei

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung
Sonderprogramme
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin

E-Mail: Dr. Angela Walter

cc: Bettina Wangnet

Bewilligung von Anträgen

Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der Festlegungen der Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Hochschulen des Landes Berlin zur Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive. Die Förderbedingungen sind in dieser Vereinbarung mit der Senatsverwaltung aufgeführt.

 

Auskunft / Beratung

Für Auskünfte zum Antragsverfahren steht die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.