Diversität an der HU

AGG-Beschwerdestelle

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht ein Beschwerderecht und die Einrichtung einer Beschwerdestelle in Diskriminierungsfällen für Beschäftigte vor (§13 AGG).  Die Universität ist dafür verantwortlich, dass betroffenen Personen und ihren Unterstützer*innen durch die Beschwerde keine persönlichen oder beruflichen Nachteile entstehen.

 

Beauftragte für Beschwerden in Fällen von Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG):

AGG Beschwerdestelle
Humboldt Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Tel.: 030 2093 12842
beschwerde-agg@hu-berlin.de

 

 

Weitere Hinweise

  • Wenn Sie ein Beschwerdeverfahren in Betracht ziehen, ist es sinnvoll, vorab eine der an der HU vorhandenen Beratungsstellen im Bereich Antidiskriminierung hinzuzuziehen. Die AGG-Beschwerde stellt ein formales Verfahren dar, in dem - im Gegensatz zur vertraulichen Beratung - keine anonyme Behandlung gewährleistet wird. Die Beratungsstelle kann Sie hierzu beraten und unterstützen.
  • Die eingereichte Beschwerde sollte das vorgefallene Geschehen umfassend darstellen und mögliche Zeug:innen und Beweise aufführen. Zudem soll möglichst mitgeteilt werden, welche anderen Beratungsstellen bereits involviert wurden, beziehungsweise Personen über die Vorfälle informiert wurden und ob bereits Maßnahmen eingeleitet wurden.